Makuladegeneration – Mann liest Zeitung mit Lupe

Makuladegeneration

Bei schwerwiegenden Augenerkrankungen wie der Makuladegeneration ist die optometrische Versorgung das A und O.
Roland Schönenberger hat sich auf solche Fälle spezialisiert und kann uns wichtige Fragen dazu beantworten.

Was genau ist eine Makuladegeneration? Wer kann davon betroffen sein?

Bei der Makuladegeneration werden zwei Formen unterschieden: die trockene und die feuchte. Bei der trockenen Form handelt es sich um eine altersbedingte „Abnützung“ wichtiger Sehzellen im Zentrum des Auges, der sogenannten Makula. Das bedeutet, dass wir ab einem gewissen Alter alle davon betroffen sein werden – einige früher und stärker, andere später und weniger stark. Es zeigt sich, dass vor allem Raucher, Personen mit heller Augenfarbe und alle diejenigen, die ihre Augen ein Leben lang ungenügend vor dem Sonnenlicht geschützt haben, früher und stärker betroffen sind.

Da die trockene Makuladegeneration ein Alterungsprozess ist, gibt es dagegen noch keine eigentliche Therapie. Der Schutz der Augen mit einer hochwertigen Sonnenbrille steht bei dieser Form im Vordergrund. Auch eine gesunde, vitaminreiche Ernährung wird von Fachleuten empfohlen.

Bei der feuchten Makuladegeneration liegt dagegen eine Erkrankung des Sehzentrums vor, die heute mittels Medikamenten, die üblicherweise vom Augenarzt direkt ins Auge gespritzt werden, therapiert wird.

Sie haben sich auf die optometrische Versorgung von Personen mit einer Makuladegeneration spezialisiert. Wie können Sie betroffenen Personen helfen?

Grundsätzlich kann fast allen Personen mit einer Makuladegeneration mit speziellen Brillen oder anderen Mitteln geholfen werden. Voraussetzung dazu ist, dass die betroffene Person für sich akzeptieren kann, dass trotz der Hilfsmittel das Sehen nicht mehr wie früher sein wird.

Wie gehen Sie vor?

Vielfach kommen die Klienten mit der Diagnose „Makuladegeneration“ zu mir, ohne viele Kenntnisse über diese Krankheit zu haben oder überhaupt zu wissen, was das für sie im Alltag und in Zukunft bedeutet. Bei diesen Personen leiste ich zuerst einmal Aufklärungsarbeit, was in den meisten Fällen zu einer grossen Beruhigung seitens der Betroffenen führt. Viele haben Angst, vollständig zu erblinden und dadurch ihre Selbstständigkeit zu verlieren. Das ist glücklicherweise bei einer optimalen Versorgung nur ganz selten der Fall.

Danach analysiere ich umfassend die Alltagssituation der betroffenen Person, deren Probleme und Wünsche. So kann ich mir ein genaues Bild machen, wo und wie ich helfen kann.

Welche Hilfsmittel setzen Sie dazu ein?

Zuerst optimiere ich die bereits bestehenden Brillen. Dank modernsten, computergestützten Geräten kann die noch vorhandene Sehkraft ermittelt und vielfach verbessert werden. Selbst wenn ich dadurch nur eine noch vorhandene Sehschärfe von 15 % auf 30 % steigern kann, erfahren die Betroffenen eine Verdoppelung ihrer Sehkraft und dadurch eine deutliche Verbesserung ihrer Alltagssituation.

Weitere wichtige Bestandteile der Abklärung sind die Blendung und das verminderte Kontrastsehen. Bei einer Makuladegeneration ist eine Person nicht nur stark geblendet, sondern ihr Kontrastsehen ist zusätzlich stark reduziert. Eine gewöhnliche Sonnenbrille ist deshalb häufig nicht optimal. Um beides zu verbessern, gibt es heute viele Spezialfiltergläser. Da jede Person anders auf die einzelnen Filtergläser reagiert, werden die am besten geeigneten zum Ausprobieren mitgegeben.

Und wenn dies alles noch nicht ausreichend nützt?

Dann kommen vergrössernde Sehhilfen zum Einsatz. Darunter versteht man Lupen, sehr starke Lesebrillen, sog. Lupenbrillen, elektronische Hilfsmittel, Bildschirmlesegeräte.
Sämtliche dieser Hilfsmittel können kostenlos zum Testen mit nach Hause genommen werden.

Was bezahlen die Krankenkassen und andere Institutionen?

Aus der Krankenkassen-Grundversicherung erhält man jährlich einen Beitrag von CHF 360 an Brillen, wenn vom behandelnden Augenarzt eine Bescheinigung der Makuladegeneration vorliegt. Die AHV übernimmt 75 % der Kosten von Lupenbrillen und leistet Beiträge bis zu CHF 2000 an elektronische Hilfsmittel. Bei stark verminderter Sehschärfe hat man ausserdem Anrecht auf eine „Hilflosenentschädigung leichten Grades“ der AHV von CHF 235 im Monat.

Meine Abklärung ist keine kassenpflichtige Leistung und muss von den Klienten selber bezahlt werden. Eine umfassende Beratung inkl. Untersuchung und Tests dauert in der Regel bis zu zwei Stunden.

Eine letzte Frage: Warum engagieren Sie sich besonders für die optometrische Versorgung bei Makuladegeneration?

Unmittelbar nach meinem Studium in Olten 1995 habe ich bei mehreren Augenoptikern in der Schweiz gearbeitet. Ich war täglich mit Spezialfällen konfrontiert. Dadurch hatte ich von Anfang an mit vielen optometrischen Versorgungen bei allen Arten von Augenbeschwerden zu tun.

Das Thema Makuladegeneration hat mich seither nicht mehr losgelassen. Ich habe mich stetig darin weitergebildet und spezialisiert. Heute betreue ich Klienten in der Region Suhr aber auch weit darüber hinaus. Bei den von der Makuladegeneration betroffenen Personen spricht sich meine umfassende Beratung schnell herum und es werden weite Wege in Kauf genommen, wenn Menschen Aussicht auf eine Verbesserung ihrer Sehsituation haben.